Start Finance Benjamin Kühn – Unternehmensgruppe ADCADA – der Staatsanwalt ermittelt

Benjamin Kühn – Unternehmensgruppe ADCADA – der Staatsanwalt ermittelt

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geralt / Pixabay

Das ist die Folge zweier Hausdurchsuchungen in Vaduz und in Bentwisch bei Rostock. Beide Durchsuchungen sollen nach Medienangaben mit der unrechtmäßigen Begebung von Finanzinvestments im Zusammenhang stehen.

Nach Angaben der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht sind Benjamin Franklin Kühn und seine Unternehmen mit Sitz in Ruggell in Liechtenstein nicht befugt Gelder von Investoren einzusammeln. Hierzu heißt es auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein:

Warnung: ADCADA Investments AG PCC und ADCADA Immobilien AG PCC

Die FMA weist darauf hin, dass zu den von der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und der ADCADA Immobilien AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.605.851-4, begebenen Anleihen mit den Namen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“, „adcada.money Hypozins“ und „adcada.money Festzins“ keine Wertpapierprospekte gebilligt wurden. Angebote erfolgen ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt durch die Aufsichtsbehörde und damit ohne behördliche Prüfung.

Weitere Informationen zur Billigung von Wertpapierprospekten sind auf der Website der FMA verfügbar. Die FMA weist darauf hin, dass jede Anlage in Wertpapieren mit Risiken verbunden ist. Anleger sollten sich mit den Risiken eingehend auseinandersetzen und sich beraten lassen.

und

Warnmeldung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und die ADCADA International AG, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.350-5, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügen.

Insbesondere ist ihnen die Entgegennahme von Einlagen im Zusammenhang mit den „Geldanlagen von „adcada.money Hypozins“, wie es unter der Website adcada[dot]money beworben wird, nicht erlaubt.

Das Ergebnis hat dann auch mit der Warnmeldung der BaFin in Deutschland zu tun.

Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Das zeigt aber auch, so Thomas Bremer vom deutschen Internetportal diebewertung.de aus Leipzig in einem Gespräch mit unserer Redaktion, das Benjamin Kühn hier sicherlich Strafen zu erwarten hat. In welchem Umfang bleibt dann abzuwarten.

Investierten Anlegern, so ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, kann man nur den Rat geben, das bestehende Investment schnellst möglich zu kündigen, um das eigene investierte Kapital nicht weiterhin unkalkulierbaren Risiken auszusetzen. Ich gehe davon aus, dass die ADCADA Unternehmensgruppe diesen Sturm der Verbote von Seiten von Aufsichtsbehörden möglicherweise wirtschaftlich nicht überleben wird, so der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht.